Peter Pauer
Waldingerstraße 18
4020 Linz
Büro: BG64, 10. OG
Lunzerstraße 64
+43 664 3893193
VAT-ID: ATU 65553000
https://firmen.wko.at/Web/Ergebnis.aspx?StandortID=777&StandortName=Linz&Suchbegriff=Peter+Pauer+
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Stand 01.01.2014
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen,
Veranstaltungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Auftrags überstellt. Mit Annahme des
Auftrags sind diese also unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass
Peter Pauer Photo diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch
ür elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand
des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium
oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den
Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung,
Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur
Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Replikation des Bildmaterials auf Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische, optische, magneto-optische oder elektronische Trägermedien wie
CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikro-film etc.), soweit dieses nicht nur
der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder
ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder
auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung
von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M]
gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Platzierung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
1. Peter Pauer Photo übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus sowie die Einholen von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die
sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Peter Pauer Photo haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem
Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem
Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist
unbeschränkt.
3. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher
Fahrlässigkeit beruht, haftet die Peter Pauer Photo beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
4. Außer in den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen haftet Peter Pauer Photo nicht für
Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
5. Das Recht des Kunden, sich wegen eines nicht von Peter Pauer Photo zu
vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu
lösen, ist ausgeschlossen.
6. Soweit die Haftung der Peter Pauer Photo nach den vorstehenden
Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungsund
Verrichtungsgehilfen.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach
der aktuellen Peter Pauer Photo-Preisliste:
Foto Tag (max. 8 Std) €1.500,-
Reise Tag € 500,-
Bildbearbeitung € 90,-
Auf einer Abrechnung nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) wird ausdrücklich widersprochen.
Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck
gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein,
ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist
außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.
7. Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht
beschränkend auf - Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von fünf
Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu
übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei Peter Pauer Photo, nicht der Versandtag.
Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare
innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine
Vertragsstrafe in Höhe von € 100,00 (einhundert Euro) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung,
dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen
(z.B. Kaufpreis und Versandkosten).
8. Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei
Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind fünf Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht
kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt
zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Teilnahme an Peter Pauer Photo Workshops
1. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge
gemäß § 312b, Absatz 3, Punkt 6 BGB (nachzulesen unter z.B. http://www.gesetze-im-internet.de/
bgb/ 312b.html) finden Anwendung. Dort heisst es:
"...Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge...
... (6) über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung,
Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei
Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb
eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,…."
Daher besteht kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Die anmeldende Person hat im Vorfeld zu klären, ob die als Teilnehmer/-in gebuchte Personen
auch tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen können und/oder wollen.
Die Verhinderung eines Teilnehmers begründet keinen Anspruch auf Vertragsauflösung. Da die
Workshop-Plätze begrenzt sind und ausverkaufte Veranstaltungen aus dem Verkauf/ der Werbung
genommen werden, kann eine kostenfreie Stornierung nicht angeboten werden.
Das Nicht-Erscheinen, unabhängig vom Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Für
Mahnungen, Zahlungserinnerungen etc. sind € 12,50 pro Schreiben zzgl. von Fremdkosten wie z. B.
Bankspesen bei nicht eingelösten Bankeinzügen vereinbart.
Im Interesse ehrlicher Anmelder wird die IP-Adresse der anmeldenden Person bis zur WorkshopTeilnahme
gespeichert. "Spaßanmeldungen" unter Angabe fiktiver Daten werden unnachsichtig
straf- und zivilrechtlich verfolgt. Sämtliche entstehenden Kosten eines solchen Verfahrens,
mindestens jedoch €750,00 (in Worten: siebenhundertfünfzig Euro), sind durch die missbräuchlich
anmeldende Person zu tragen.
2. Die Teilnahmegebühr ist bei der Anmeldung fällig spätestens innerhalb von sieben Tagen
nach Anmeldung/ Eingang der Rechnung bzw. allerspätestens zum Veranstaltungstag zu
begleichen. Maßgeblich ist nicht das Datum der Überweisung, sondern der Eingang bei Peter Pauer Photo
Bei Wahl der Zahlart "Bankeinzug" werden die Bankinformationen unmittelbar nach der Anmeldung
durch einen Secure Server direkt an die Bank übergeben. Abweichende in z. B. "Ihre Nachricht an
uns" geäußerte Zahlungswünsche können durch den im Interesse der Sicherheit automatisierten
Zahlungsvorgang nicht berücksichtigt werden.
Bei Wahl der Zahlart "Überweisung" ist die offene Rechnungssumme innerhalb von sieben Tagen
nach Buchung, spätestens jedoch bis zum Tag der Veranstaltung in einem Betrag zu überweisen.
Sofern Peter Pauer Photo dies explizit in seiner Werbung anbietet, besteht die
Möglichkeit, die Teilnahme als Prämie durch den Abschluss eines Illustrierten- oder
Tageszeitungsabonnements "zu bezahlen". Dies setzt voraus, dass vor der Teilnahme das
abgeschlossene Abonnement auch bezahlt ist. Sollte am Tag der Veranstaltung das Abonnement
nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, hat Peter Pauer Photo das einseitige Recht,
den Teilnehmer auszuschließen. Die Forderung des Verlags oder des abonnementvermittelnden
Unternehmens bleibt davon unberührt. Ein Minderungsanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Teilzahlungen durch z. B. gemeinsam angemeldete Teilnehmer sind nur nach vorheriger Absprache
mit der Projektleitung möglich und BEDINGEN dass im Verwendungszweck der Name der
anmeldenden Person (!) (falls abweichend: nicht der Überweiser oder die teilnehmende Person!)
und die Rechnungsnummer angegeben wird. Fehlen diese Angaben oder sind diese unvollständig
und kann dadurch die Zahlung dem originären Vertragspartner bei der Anmeldung (=der oder die
anmeldende Person) nicht automatisiert zugeordnet werden, wir der entstehende manuelle
Aufwand berechnet mit mindestens EUR 25.
In jedem Fall ist zu gewährleisten, dass der Betrag spätestens am Tag der Veranstaltung auf dem
Konto der Robert Gortana Fotografie eingeht. Sollte dies nicht gewährleistet sein, so hat der
Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn nachzuweisen, dass der Betrag das Konto verlassen hat.
Sollte auch dies nicht gewährleistet sein, so kann alternativ auch bar am Veranstaltungstag gezahlt
werden.
Eventuell eingeräumte Rabatte verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit (= Eingang Zahlung
später als zehn Tage nach Buchung) (Zahlungsziel sieben Tage plus drei Tage Karenzzeit).
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Peter Pauer Photo zur Sicherung
ihrer Ansprüche berechtigt, den oder die Plätze erneut in der Verkauf zu geben - und eine
Verwaltungsgebühr von € 25 pro Platz zu berechnen. Erst der tatsächliche Weiterverkauf der Plätze
entlastet die anmeldende Person von der Hauptforderung der Anmeldung, wobei angefallene
Mahnspesen und die vorgenannte Verwaltungsgebühr auf jeden Fall anfallen.
Sollte der Zeitraum zwischen Anmeldung und Veranstaltung sieben Tage unterschreiten, kann die
Teilnahmegebühr entweder per Bankeinzug bezahlt oder bei Überweisung per Kontoauszug vor Ort
nachgewiesen oder bar entrichtet werden.
Für Mahnungen, Zahlungserinnerungen etc. sind € 12,50 pro Schreiben zzgl. Fremdkosten wie z. B.
Bankspesen bei nicht eingelösten Bankeinzügen vereinbart.
Gleiches gilt, wenn die anmeldende Person, absichtlich oder unabsichtlich, falsche Bankdaten bei
der Buchung angegeben hat.
3. Der Teilnehmer erscheint, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf eigene Kosten
und Risiko.
4. Das Nichterscheinen, unabhängig vom Grund, entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
5. Die Teilnahme am Workshop ist – wie bei einer Konzert- oder Theaterkarte – übertragbar. Der
oder die Teilnehmer/in hat das Recht, den Platz aus beliebigem Grund auf eine beliebige Person zu
übertragen, sofern diese
* mindestens 18 Jahre alt oder in Begleitung eines zahlenden volljährigen WorkshopTeilnehmers ist
* nicht im Vorfeld durch Peter Pauer Photo aufgrund besonderer Vorfälle (Hausverbot) von
Veranstaltungen der Peter Pauer Photo grundsätzlich ausgeschlossen worden ist.
* diese AGB anerkennt.
6. Peter Pauer Photo ist berechtigt, die Veranstaltung(en) aus wichtigem
Grund zu verschieben oder zu verlegen. Wichtige Gründe sind z.B. Krankheit des
Hauptreferenten, Nichtverfügbarkeit der gebuchten Eventlocation aus zwingendem Grund,...
7. Im Falle einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung der gebuchten
Veranstaltung wird Peter Pauer Photo die anmeldenden und, wenn abweichend,
teilnehmenden Kunden via www.Peter-Pauer-Photo.com, aber auch – im Ermessen von Peter Pauer Photo- per
Email oder SMS oder, falls keine Email- Adresse oder Mobil-funk-Nummer vorliegt,
ggfs. postalisch über die Veränderung informieren. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden,
sicherzustellen, dass Peter Pauer Photo eine aktuelle Email-Adresse, oder falls nicht
vorhanden, Mobilfunknummer, oder falls nicht vorhanden Postanschrift vorliegt.
8. Im Falle einer Absage wird Peter Pauer Photo die volle Workshopgebühr per
Rücküberweisung an die vorliegende Adresse der anmeldenden Person erstatten.
Adressänderungen sind vom Kunden anzuzeigen. Sämtliche weitere Ansprüche sind ausdrücklich
ausgeschlossen. Im Falle einer Verlegung, gleich ob räumlich oder zeitlich, hat der
Vertragspartner das Recht, bis 72 Stunden vor dem aktuellen Veranstaltungszeitraum vom
Vertrag zurückzutreten.
9. Sollte der Hauptreferent des Workshops wegen Krankheit oder anderem zwingendem
Grund nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, wird die Veranstaltung verlegt oder
abgesagt. Sollten Nebenreferenten wegen Krankheit oder aus anderem zwingenden Grund
verhindert sein, so wird Peter Pauer Photo angemessenen Ersatz stellen.
10. Mit Teilnahme am Workshop erwirbt der Teilnehmer keine Persönlichkeitsrechte am Bild
gleichfalls teilnehmender Personen oder Modellen. Fotos von den von Peter Pauer Photo für
den Workshop gebuchten Modellen dürfen zur privaten Nutzung analog zu den
gesetzlichen Richtlinien benutzt werden, solange sie FSK16 (FSK 16 hier einfügen) entsprechen. Es
dürfen keine Fotos veröffentlicht werden, die der abgebildeten Person schaden könnten.
11. Peter Pauer Photo übernimmt keine Verantwortung für vom Teilnehmer
mitgebrachtes oder deponiertes Equipment.
12. Im Interesse des geregelten Veranstaltungsflusses ist die Teilnahme mit einer Verspätung von
mehr als 25 Minuten am gebuchten Workshop nicht mehr möglich. Sofern am gleichen Tag eine
weitere gleiche Veranstaltung stattfindet, liegt es im Ermessen des Veranstalters zu prüfen, ob im
Folgeworkshop ein Platz frei ist, so dass alternativ am Folgeworkshop teilgenommen werden kann.
Sollte im darauf folgenden Workshop kein Platz frei sein, verfällt die Berechtigung zur Teilnahme am
Event, ohne daraus einen Erstattungsanspruch für den Teilnehmer zu begründen. Sollte bei
verspätetem Erscheinen die Teilnahme durch die Projektleitung ausnahmsweise genehmigt werden,
so schließt die dadurch resultierende Minderung der Leistung einen Erstattungs-, Rücktritts- oder
Minderungsanspruch der Teilnehmerin ausdrücklich aus.
13. Das Mitbringen von Personen, die nicht aktiv am Workshop teilnehmen, ist im Interesse des
kompakten Workshops nicht möglich.
14. Peter Pauer Photo übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Ausrüstung,
soweit Peter Pauer Photo kein Verschulden trifft. Für Personenschäden jeglicher Art,
insbesondere durch unzutreffende Inhalte und Empfehlungen, technische Ausfälle oder sonstige
Unzulänglichkeiten ist ausgeschlossen, soweit Peter Pauer Photo kein verschulden trifft.
Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die den Teilnehmern angeboten werden.
VIII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf
der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
* € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu
leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von mindestens
* € 40,00 pro s/w- oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat
* € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang
der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet
worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens
jedoch EUR 100 zzgl. Mwst..
IX. Datenschutz
1. Peter Pauer Photo bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung
der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse
oder Telefonnummer) werden von Peter Pauer Photo in dem für die Begründung,
Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im
automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
2. Peter Pauer Photo ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte - z.B. aber
nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit
dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur
Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde
damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per Email und/ oder Telefon
aufnehmen dürfen.
3. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist Peter Pauer Photo darüber hinaus
berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für
eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu
erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne
Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an
peter.pauer@.at.
X. Nebenabreden/Besonderes
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Im Fall der
Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung
für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist.
Im übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht
vorgeht.
3. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher
Rechtsverteidigung.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in soweit nicht, als zwingende
Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des
Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß
hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem
angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).